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< Back to overview page: "Begleitforschung zur Implementierung des Data Governance Acts (DGA) und Data Acts (DA)"

Datenstrategie für Österreich

Starting: 19 Apr Ending

0 days left (ends 05 May)

Jetzt zur Diskussion und die eigene Meinung einbringen

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Update: Stellungnahmen von WWTF, Statistik Austria, Internetoffensive Österreich...

Stellungnahmen zur Datenstrategie für Österreich stehen weiter unten unter dem Menüpunkt "Stellungnahmen" zum Download bereit.

Vielen Dank für Ihre Beiträge!

Wir freuen uns, dass so viele Vorschläge zur Weitentwicklung der Datenstrategie für Österreich eingelangt sind. Diese werden jetzt gesichtet und konsolidiert. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen hier auf dieser Seite auf dem Laufenden halten. 

Mit freundlichen Grüßen,

Bundeskanzleramt
Sektion VII – Digitalisierung und E-Government
Abteilung 1 – Digitale Strategien und Innovation
post.vii-1@fj.bka.gv.at

Gemeinsam das österreichische Datenökosystem entwickeln

In Zusammenarbeit mit anderen Bundesministerien, Expertinnen und Experten, sowie Stakeholdern wurde vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) der Entwurf einer Datenstrategie für Österreich ausgearbeitet und wird hier zur Diskussion gestellt. Die österreichische Datenstrategie soll dabei helfen, das nationale Datenökosystem zu entwickeln und bildet den strategischen Rahmen für den Umgang und die Nutzung von Daten.

Bitte nutzen Sie die Gelegenheit und bewerten und kommentieren Sie den hier vorliegenden Entwurf der Zielsetzungen bis zum 05.05.2024. Die Beschreibung der Vision und Ziele finden Sie unten bei den "Weiteren Informationen". 

Die Rückmeldungen werden bei der Überarbeitung nach Möglichkeit berücksichtigt und sollen damit die Datenstrategie zur Basis für die weiteren Handlungen in diesem Bereich machen. 

Bei technischen Problemen auf der Plattform kontaktieren Sie bitte leo@cbased.com

Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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P87

Es ist sicherlich wichtig, diese rechtlichen Rahmenbedingungen transparent zu kommunizieren und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, um dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit bei den Marktteilnehmern nachzukommen. Der regulatorische Rahmen für die Nutzung von Daten besteht aber nicht nur aus rechtlichen Regelwerken. Ethische Prinzipien und soziale Aspekte bilden weitere Eckpfeiler, die diesen Rahmen abstecken.

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P88

Die Bundesregierung setzt sich für die verstärkte Verankerung des Rechts auf Selbstbestimmung über persönliche Daten auf europäischer und nationaler Ebene ein.

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3. Eine innovative Datenkultur etablieren und Datenkompetenzen stärken

3.1 Die Zukunft der österreichischen Datenlandschaft weiterdenken

3.1.1 Innovative Projekte im Kontext der Datenökonomie ermöglichen – die Verwaltung als Vorreiterin

P89

Im Zentrum der technischen Umsetzung der Datenstrategie steht das Konzept von „Government as a Platform“. Mit diesem Ansatz wird die Verwaltung nicht nur die Rolle der Dienstleisterin einnehmen, sondern als Enablerin und Katalysator für Innovation und Wachstum stehen. Auf diese Weise sollen Verwaltungsaufgaben weiterentwickelt und in weiterer Folge die aktive Mitgestaltung durch Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und die Wissenschaft angeregt werden. Die dadurch entstehenden synergetischen Partnerschaften sollen zu innovativen und bürgerzentrierten digitalen Verwaltungslösungen führen. Transparenz, Bürgerbeteiligung, Zusammenarbeit und Rechenschaftspflicht bilden das Fundament für moderne, offene und integrative Datenökosysteme.

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P90

Die österreichische Bundesregierung setzt sich das Ziel, nicht nur mit den technologischen Entwicklungen im Bereich der Datenökonomie Schritt zu halten, sondern diese aktiv mitzugestalten. Durch die Einführung neuer Technologien und Arbeitsweisen in der Verwaltung, die Förderung von Open Data und die Unterstützung von Plattformen für den Datenaustausch soll gewährleistet werden, dass Österreich eine treibende Kraft der digitalen Transformation in Europa wird. Auf diese Weise soll die zentrale Grundlage für eine offene und integrative Datenökonomie geschaffen werden. Die österreichische Bundesregierung ist zudem über die Innovationsfördernde Öffentliche Beschaffung (IÖB) bestrebt, Projekte voranzutreiben mit dem Ziel der Stärkung von datengestützter Innovation in der Verwaltung.

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P91

Die österreichische Verwaltung soll sich als Vorreiterin und Enablerin von innovativen Projekten im Kontext der Datenökonomie etablieren. Die Nutzbarkeit von vertrauenswürdigen Daten des öffentlichen Sektors soll u.a. auch zur Entwicklung von sicheren KI-Lösungen beitragen.

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3.1.2 Offene Daten als Grundstandard etablieren

P92

Offene Daten (Open Data) sind Daten, die der breiten Öffentlichkeit ohne weitere Einschränkungen – bis auf die Nennung der datenveröffentlichenden Stelle – zur Verfügung gestellt werden. Offene Daten werden kostenlos, maschinenlesbar und gegebenenfalls über Schnittstellen (API) verfügbar gemacht. Diese Art der Datenbereitstellung ohne Einschränkungen eröffnet vielfältige Weiterverwendungsformen für alle Menschen in Österreich. Open Data ist der Grundstandard der Bereitstellung von Daten des öffentlichen Sektors. Aber auch die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft sind dazu aufgerufen, offene Daten zur Nutzung durch die Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.

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P93

In Österreich besteht bereits ein gut etablierter Metadatenstandard, der zu DCAT-AP weiterentwickelt werden soll. Weiters wurden Grundprinzipien der Zusammenarbeit und ein Forum für den Austausch in der Open-Data-Community etabliert. Dieser findet im Rahmen der Cooperation Open Government Data (OGD) Österreich statt. Mit data.gv.at verfügt Österreich bereits über ein zentrales Datenportal als einheitliche Anlaufstelle, das eine umfassende Bestandsliste für Open Government Data zur Verfügung stellt. Über opendataportal.at wird die Bereitstellung offener Daten durch die Wirtschaft, die Wissenschaft und die Zivilgesellschaft ermöglicht.

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P94

Die Grundprinzipien von Open Data, was Zugänglichkeit, Weiterverwendung und Verteilung von Daten betrifft, werden bereits heute durch rechtliche und ethische Rahmenbedingungen gestützt. Das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) bildet die horizontale Rechtsgrundlage für die Weiterverwendung von Daten öffentlicher Stellen und öffentlicher Unternehmen sowie öffentlich finanzierter Forschungsdaten. Im Rahmen des IWG werden auch sogenannte hochwertige Datensätze („high value datasets“ – HVD) definiert, die vom öffentlichen Sektor in ganz Europa kostenlos verfügbar zu machen sind.

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P95

Das verfassungsrechtlich verankerte Informationsfreiheitsgesetz (IFG), durch welches eine Zugangsregelung für Informationen von allgemeinem Interesse des öffentlichen Sektors geschaffen wird, soll zu einem weiteren Wachstum des Datenbestands auf dem österreichischen Datenportal data.gv.at führen. Der Datenkatalog des österreichischen Datenportals ist mit dem europäischen Datenportal data.europa.eu verbunden.

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P96

Die Bundesregierung unterstützt die weitergehende Verfügbarmachung offener Daten für das Gemeinwohl und zur Stärkung der Datenökonomie. Die Bunderegierung beabsichtigt die Ausgestaltung einer Open-Data-Strategie für Österreich.

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P97

Offene Daten stärken die Demokratie, indem sie die Transparenz über das Handeln des öffentlichen Sektors erhöhen. Dies trägt zu erhöhtem Vertrauen in staatliche Entscheidungsprozesse bei, vermeidet unnötige Amtswege und ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern eine informierte und aktive Teilnahme am politischen Diskurs. Das bürgernahe, auf Feedback basierende und offene Vorgehen der Verwaltung wird als „offenes Regierungshandeln“ („Open Government“) bezeichnet.

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P98

Die Bundesregierung wird offene Daten als Grundstandard für die Verfügbarmachung von Daten vorantreiben, um die Datennutzung in Österreich weiter zu verbessern.

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P99

Österreich beabsichtigt der internationalen Open Government Partnership (OGP) beizutreten, um den gemeinsamen Erfahrungsaustausch und Initiativen voranzutreiben.

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3.1.3 Datenaltruismus fördern

P100

Mit dem Data Governance Act wird rechtlich eine weitere Art der Datenbereitstellung und Datennutzung etabliert. Unter Datenaltruismus ist die freiwillige gemeinsame Nutzung von Daten zu verstehen, die auf der Einwilligung der dateninhabenden Stelle beruht, ohne dass diese dafür ein Entgelt erhält, das über eine Entschädigung für die durch die Bereitstellung der Daten entstehenden Kosten hinausgeht.

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P101

Einzelpersonen können demzufolge eigene Daten für das Gemeinwohl spenden, etwa für Forschungszwecke. Solche Datenspenden können zum Allgemeinwohl beitragen und beispielsweise öffentliche Projekte in ihrer Entwicklung unterstützen. Besonders in den Bereichen Gesundheit, Umwelt und Mobilität weisen die Daten großes Potenzial auf, um vor allem Forschung voranzutreiben. Der Data Governance Act sieht die Einrichtung einer Behörde zur Registrierung und Beaufsichtigung von anerkannten datenaltruistischen Organisationen vor. 

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