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< Back to overview page: "Begleitforschung zur Implementierung des Data Governance Acts (DGA) und Data Acts (DA)"

Datenstrategie für Österreich

Starting: 19 Apr Ending

0 days left (ends 05 May)

Jetzt zur Diskussion und die eigene Meinung einbringen

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Update: Stellungnahmen von WWTF, Statistik Austria, Internetoffensive Österreich...

Stellungnahmen zur Datenstrategie für Österreich stehen weiter unten unter dem Menüpunkt "Stellungnahmen" zum Download bereit.

Vielen Dank für Ihre Beiträge!

Wir freuen uns, dass so viele Vorschläge zur Weitentwicklung der Datenstrategie für Österreich eingelangt sind. Diese werden jetzt gesichtet und konsolidiert. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen hier auf dieser Seite auf dem Laufenden halten. 

Mit freundlichen Grüßen,

Bundeskanzleramt
Sektion VII – Digitalisierung und E-Government
Abteilung 1 – Digitale Strategien und Innovation
post.vii-1@fj.bka.gv.at

Gemeinsam das österreichische Datenökosystem entwickeln

In Zusammenarbeit mit anderen Bundesministerien, Expertinnen und Experten, sowie Stakeholdern wurde vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) der Entwurf einer Datenstrategie für Österreich ausgearbeitet und wird hier zur Diskussion gestellt. Die österreichische Datenstrategie soll dabei helfen, das nationale Datenökosystem zu entwickeln und bildet den strategischen Rahmen für den Umgang und die Nutzung von Daten.

Bitte nutzen Sie die Gelegenheit und bewerten und kommentieren Sie den hier vorliegenden Entwurf der Zielsetzungen bis zum 05.05.2024. Die Beschreibung der Vision und Ziele finden Sie unten bei den "Weiteren Informationen". 

Die Rückmeldungen werden bei der Überarbeitung nach Möglichkeit berücksichtigt und sollen damit die Datenstrategie zur Basis für die weiteren Handlungen in diesem Bereich machen. 

Bei technischen Problemen auf der Plattform kontaktieren Sie bitte leo@cbased.com

Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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P72

Die Bundesregierung wird gemeinsam mit Akteuren aus der Verwaltung, Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft auf die Schaffung von Datenräumen in Österreich hinwirken und entsprechende Foren für den gemeinsamen Austausch zur Weiterentwicklung der österreichischen Datenökonomie einrichten. Darüber hinaus ist die aktive Mitwirkung an der Gestaltung der EU-weiten Datenräume ein zentrales Anliegen.

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2.3.3 Datenzugänge fördern und das Recht auf Datenübertragbarkeit anwenden

P73

Mit dem Datengesetz der EU (Data Act) wird die Datensouveränität von Einzelpersonen und Unternehmen weiter gestärkt, indem ihnen das Recht auf Zugang zu den bei der Nutzung von Produkten oder Diensten erzeugten Daten gewährt wird. Dadurch erlangen die Nutzerinnen und Nutzer die Kontrolle und Verfügungsgewalt über ihre eigenen Daten zurück, und die eigene weitergehende Datennutzung wird gestärkt.

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P74

Zusätzlich wird mit dem Data Act das Recht auf Weitergabe von Daten an Dritte verankert. Dadurch sollen weitere Potenziale der Datenökonomie freigesetzt werden und allfällige Abhängigkeiten von Produktherstellern gesenkt werden. Nutzerinnen und Nutzer sollen Anreize zur Weitergabe von Daten an Dritte erhalten. Dies könnte ebenso über Datenvermittlungsdienste bzw. Intermediäre erfolgen. Diese essenziellen rechtlichen Rahmenbedingungen sollen zur gesteigerten Aktivität und Partizipation von weiteren Akteuren – auch Einzelpersonen – in der Datenökonomie beitragen und eine faire Datennutzung weiter vorantreiben. Dies wird insbesondere wesentliche Auswirkungen auf die Weiterentwicklung des Internets der Dinge und Dienste (IoT) haben und zur Freisetzung von Datenpotenzialen im Zusammenhang mit vernetzten Produkten und Dienstleistungen führen.

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P75

Die Bundesregierung unterstützt die Freisetzung von Datenpotenzialen im Zusammenhang mit vernetzten Produkten und Dienstleistungen und dem Internet der Dinge und Dienste (IoT).

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P76

Die Bundesregierung schafft im Zuge der Umsetzung des Datengesetzes der EU (Data Act) Rahmenbedingungen zur Stärkung des Rechts der Nutzerinnen und Nutzer auf Zugang zu den bei der Nutzung von Produkten oder verbundenen Diensten erzeugten Daten und des Rechts auf Datenübertragbarkeit. Die Weitergabe von Daten an Dritte soll durch begleitende rechtliche Vorkehrungen vorangetrieben werden.

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2.4 Österreichische Interessen auf europäischer und internationaler Ebene vertreten

2.4.1 Aktiv an der Weiterentwicklung des Unions-Rechtsrahmens und an der Ausarbeitung von Standards und Leitlinien mitwirken

P77

Netzwerkeffekte in der Vergangenheit führten häufig dazu, dass Daten lediglich von einigen wenigen Akteuren am Markt aggregiert und genutzt werden konnten, während insbesondere kleinere Unternehmen oder innovative Akteure erhebliche Schwierigkeiten hatten, Datenzugänge zu erhalten und Daten erfolgreich zu nutzen. Dies führte teils zu hohen Abhängigkeiten für große Teile der digitalen Wirtschaft und der Gesellschaft.

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P78

Die Europäische Union verfolgt das Ziel, dieses Potenzial durch entsprechende europäische Gesetzgebung und durch die Schaffung fairer struktureller Rahmenbedingungen vermehrt auszuschöpfen.

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P79

Österreich wird auf europäischer und auf internationaler Ebene an der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens und an der Ausarbeitung von Standards und Leitlinien mitwirken, etwa über die Zusammenarbeit im Europäischen Dateninnovationsrat (EDIB).

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2.4.2 Weiterentwicklung adäquater europäischer Rahmenbedingungen vorantreiben

P80

Zur erfolgreichen und nachhaltigen Behauptung österreichischer Akteure im globalen Wettbewerb muss sich Österreich an der Ausgestaltung der europäischen Gesetzgebung aktiv beteiligen und notwendige Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle Datennutzung schaffen. Nur über die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene können die großen Aufgaben im Kontext der Digitalisierung unserer Gesellschaft – von der grünen Transformation bis zur Innovationssteigerung – bewältigt werden.

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P81

Die Bundesregierung wird gemeinsam mit der öffentlichen Verwaltung dafür Sorge tragen, dass einerseits die rechtlichen Rahmenbedingungen, andererseits aber auch entsprechende organisatorische Voraussetzungen und technischen Infrastrukturen geschaffen werden, um eine rechtskonforme und effiziente Nutzung von Daten zu ermöglichen.

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2.4.3 Recht auf Selbstbestimmung über eigene Daten stärker verankern 

P82

Als Gegenleistung für den Zugang zu digitalen Diensten stellen Nutzende oft riesige Datenmengen zur Verfügung, ohne zu wissen, wie ihre Daten verwendet werden und welche Auswirkungen dies hat. Dies führt zu teils deutlichen Asymmetrien zwischen dienstleistenden Unternehmen und Nutzenden und zu einem Mangel an Vertrauen.

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P83

Gegenseitiges Vertrauen zwischen Datenbereitstellenden und Datennutzenden ist eine essenzielle Voraussetzung für das Funktionieren einer Datenökonomie. Die Schaffung von Rechtssicherheit für alle Beteiligten ist daher unumgänglich. Im Rahmen der Europäischen Datenstrategie wurden entsprechende Rechtsgrundlagen europaweit etabliert und gefestigt. Diese werden laufend ergänzt und angepasst.

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P84

Die Open-Data-Richtlinie und der Data Governance Act (DGA) sollen die Weiterverwendung und Nutzung von Daten fördern. Der Data Act (DA) legt einen klaren und fairen Datenzugang sowie Regeln für den Zugriff und die Nutzung von Daten innerhalb der europäischen Datenwirtschaft fest. Der Digital Markets Act (DMA) zielt darauf ab, Fairness und Wettbewerb im europäischen digitalen Binnenmarkt sicherzustellen. Der Digital Services Act (DSA) enthält spezifische Regeln für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen. Das Ziel des Artificial Intelligence Act ist es, vertrauenswürdige KI in Europa und darüber hinaus zu fördern, indem sichergestellt wird, dass von KI-Systemen die Grundrechte, Sicherheitsstandards und ethische Grundsätze eingehalten werden.

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P85

All diese Regelungen existieren auf der soliden Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und stärken das Prinzip der Datensouveränität. Der Schutz personenbezogener Daten und geistigen Eigentums steht dabei nicht in Widerspruch zur Weiterverwendung von Daten und der Sekundärdatennutzung.

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P86

Die Bundesregierung wird die im Sinne der Europäischen Datenstrategie gemeinsam mitgestalteten Vorgaben auf Unionsebene über entsprechende Gesetze und Initiativen umsetzen.

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