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< Back to overview page: "Begleitforschung zur Implementierung des Data Governance Acts (DGA) und Data Acts (DA)"

Datenstrategie für Österreich

Starting: 19 Apr Ending

0 days left (ends 05 May)

Jetzt zur Diskussion und die eigene Meinung einbringen

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Update: Finale Version der Datenstrategie veröffentlicht  und das Datenzugangsgesetz ist in Begutachtung

Die Datenstrategie finden Sie hier, das Datenzugangsgesetz kann über das RIS heruntergeladen werden. 

Update: Stellungnahmen von WWTF, Statistik Austria, Internetoffensive Österreich...

Stellungnahmen zur Datenstrategie für Österreich stehen weiter unten unter dem Menüpunkt "Stellungnahmen" zum Download bereit.

Vielen Dank für Ihre Beiträge!

Wir freuen uns, dass so viele Vorschläge zur Weitentwicklung der Datenstrategie für Österreich eingelangt sind. Diese werden jetzt gesichtet und konsolidiert. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen hier auf dieser Seite auf dem Laufenden halten. 

Mit freundlichen Grüßen,

Bundeskanzleramt
Sektion VII – Digitalisierung und E-Government
Abteilung 1 – Digitale Strategien und Innovation
post.vii-1@fj.bka.gv.at

Gemeinsam das österreichische Datenökosystem entwickeln

In Zusammenarbeit mit anderen Bundesministerien, Expertinnen und Experten, sowie Stakeholdern wurde vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) der Entwurf einer Datenstrategie für Österreich ausgearbeitet und wird hier zur Diskussion gestellt. Die österreichische Datenstrategie soll dabei helfen, das nationale Datenökosystem zu entwickeln und bildet den strategischen Rahmen für den Umgang und die Nutzung von Daten.

Bitte nutzen Sie die Gelegenheit und bewerten und kommentieren Sie den hier vorliegenden Entwurf der Zielsetzungen bis zum 05.05.2024. Die Beschreibung der Vision und Ziele finden Sie unten bei den "Weiteren Informationen". 

Die Rückmeldungen werden bei der Überarbeitung nach Möglichkeit berücksichtigt und sollen damit die Datenstrategie zur Basis für die weiteren Handlungen in diesem Bereich machen. 

Bei technischen Problemen auf der Plattform kontaktieren Sie bitte leo@cbased.com

Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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P57

Die Datenstrategie bildet die Grundlage künftiger Aktivitäten zur Stärkung des österreichischen Datenökosystems. Hierfür ist es wichtig, einen fortlaufenden Dialog mit relevanten Akteuren des österreichischen Datenökosystems zu etablieren. Dies soll zur adäquaten Ausgestaltung von Rahmenbedingungen für die Datenökonomie bzw. die Entwicklung von Datenräumen beitragen. Zu diesem Zweck richtet die Bundesregierung ein Stakeholder-Forum ein, um einen regelmäßigen Austausch zwischen Akteuren des Datenökosystems und der Bundesregierung zu fördern.

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P58

Die Bundesregierung wird zur Stärkung des österreichischen Datenökosystems ein Stakeholder-Forum einrichten. Ziel ist ein fortlaufender Austausch mit relevanten Akteuren des österreichischen Datenökosystems zur adäquaten Ausgestaltung von Rahmenbedingungen für die Datenökonomie bzw. die Entwicklung von Datenräumen.

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2.2.3 Zuständige Stellen etablieren, um geschützte Daten im Besitz der Verwaltung in sicherer Weise nutzbar zu machen

P59

Grundsätzlich werden Daten, die im öffentlichen Auftrag erstellt werden, als Open Data der Allgemeinheit verfügbar gemacht. Nicht alle Daten jedoch können vom öffentlichen Sektor als offene Daten bereitgestellt werden. Daten, die einen Personenbezug aufweisen, Geschäftsgeheimnisse beinhalten, der statistischen Geheimhaltung unterliegen – etwa Registerdaten – oder einen Bezug zu Rechten Dritter haben, werden als „geschützte Daten“ bezeichnet. Neuere Formen der sicheren Datennutzung ermöglichen die Nutzung von geschützten Daten, etwa über das Austrian Micro Data Center (AMDC), insbesondere in sicheren Verarbeitungsumgebungen, d. h. in technisch für die Datennutzung abgeschlossenen Bereichen. Diese können nach spezifischen Rechtsvorschriften, zum Beispiel nach dem Forschungsorganisationsgesetz (FOG) und dem Bundestatistikgesetz (BStatG), in sicherem Rahmen genutzt werden.

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P60

Um eine rechtskonforme sekundäre Datennutzung zu gewährleisten, müssen existierende Methoden und Technologien sowie rechtliche Möglichkeiten genutzt und laufend weiterentwickelt werden. Mit Hilfe von Anonymisierung und Pseudonymisierung sowie durch die Nutzung von synthetischen Daten werden datenbasierte Innovationen unter dem gleichzeitigen Schutz von personenbezogenen Daten und der Wahrung individueller Rechte ermöglicht. Diese Sicherheitsvorkehrungen stärken das Vertrauen der Allgemeinheit in die Datennutzung und in den Datenaustausch.

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P61

Die Bundesregierung wird durch die Benennung von zuständigen Stellen im Sinne des Data Governance Acts entsprechende Strukturen zur Nutzung von geschützten Daten schaffen bzw. bereits bestehende Strukturen ausbauen.

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P62

Die im Zuge der Umsetzung des Data Governance Acts einzurichtenden zuständigen Stellen müssen einerseits die erforderlichen Technologien zur datenschutzkonformen Nutzung zur Verfügung stellen, anderseits öffentlichen Stellen in Bezug auf die Datenwiederverwendung beratend und unterstützend zur Seite stehen. Damit tragen die zuständigen Stellen ganz wesentlich zur datenschutzkonformen und sicheren Nutzung von geschützten Daten des öffentlichen Sektors bei.

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2.2.4 Datenvermittlungsdienste etablieren

P63

Der erfolgreiche Datenaustausch zwischen Unternehmen (B2B) beziehungsweise zwischen Unternehmen sowie Konsumentinnen und Konsumenten (B2C) bildet das Rückgrat der Datenökonomie. Daher ist es essenziell, Möglichkeiten für den Datenaustausch zu fördern. Die behördliche Registrierung und Überwachung von Datenvermittlungsdiensten im Sinne des Data Governance Acts soll vor allem im B2B-Bereich Vertrauen schaffen und Dateninhabende und potenzielle Datennutzende in einem vertrauenswürdigen Umfeld zueinander führen. Diese Datenvermittlungsdienste müssen dabei als neutrale, unabhängige Bindeglieder agieren und dürfen selbst keinen Gewinn aus den vermittelten Daten generieren.

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P64

Die Bundesregierung benennt eine zuständige Behörde für die Registrierung von Datenvermittlungsdiensten im Sinne des Data Governance Acts um innovative Potenziale der Datennutzung zu fördern.

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2.3 Innovative Potenziale von Datenökosystemen und einer dezentral organisierten Datenökonomie freisetzen

2.3.1 Datenräume für die gemeinsame Datennutzung etablieren

P65

Eine intelligente wirtschaftliche Datennutzung kann Unternehmen dabei unterstützen, ihre Produkte und Dienstleistungen auf ein neues Niveau zu heben, Prozesse zu optimieren und letztlich auch neue Geschäftsfelder auf Basis innovativer Wertschöpfungsketten zu entwickeln. Einzelne Vorbildländer zeigen bereits heute, dass durch die Digitalisierung und die richtig eingesetzte Nutzung von Daten ein zusätzliches Wirtschaftswachstum von 1,4 Prozent pro Jahr erzielt werden kann.

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P66

In diesem Kontext kommt dem Konzept von Datenräumen (Data Spaces) eine bedeutende Rolle zu, um Datenpotenziale zu aktivieren und die Datenökonomie zu fördern. Datenräume ermöglichen die Interoperabilität zwischen verschiedenen Akteuren – etwa Unternehmen, Behörden und Forschungseinrichtungen –, indem hohe Ansprüche an Datenqualität, Datenschutz und Sicherheit eine dauerhafte Vertrauensgrundlage etablieren. Datenräume tragen dazu bei, die Nutzung von Daten zu optimieren, die Zusammenarbeit zu fördern und Innovation anzukurbeln.

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P67

Ein entscheidender Aspekt des Konzepts von Datenräumen ist, dass die Daten nicht zentral gespeichert werden, sondern bei der dateninhabenden Stelle verbleiben. Es erfolgt lediglich ein bedarfsorientierter Zugriff auf der Basis der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Akteuren. Ermöglicht wird dieser Datenaustausch durch eine technische und semantische Interoperabilität. Dadurch wird die Datensouveränität der Beitragenden gewahrt. Die Umsetzung von europäischen, nationalen und regionalen Datenräumen ist auch zentraler Bestandteil der Europäischen Datenstrategie.

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P68

Ein wichtiger Faktor ist die Förderung des Vertrauens einerseits in die Technologie selbst und andererseits auch zwischen den Teilnehmern innerhalb der einzelnen Datenräume. Zugehörige Gesetze, Standards und Vereinbarungen sollen nicht nur innerhalb der Datenräume eingehalten werden, sondern auch auf nationaler und EU-Ebene rechtlich durchsetzbar gemacht werden. Diese Durchsetzbarkeit soll das Vertrauen in die Technologie und den Datenaustausch weiter stärken. Dies soll die Rechtssicherheit bei Organisationen und Nutzern für die Durchführung von Interaktionen und Transaktionen, sowie für den Austausch von Daten mit anderen Teilnehmern stärken.

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P69

Die Bundesregierung setzt sich für die Stärkung der Datensouveränität ein, d.h. die Kontrolle von Personen und Organisationen über die sie selbst betreffenden oder ihnen zustehenden Daten und deren verbesserte Nutzungsmöglichkeiten auf dem Grundsatz der Dezentralität und strebt auf nationaler und EU-weiter Ebene verbindliche rechtliche Standards für die Umsetzung von Datenräumen an.

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2.3.2 Sektorspezifische Datenräume errichten

P70

Im Rahmen der Europäischen Datenstrategie hat die Europäische Union Bereiche definiert, in welchen strategisch anzulegende Datenräume etabliert werden und in weiterer Folge mit den Datenräumen der Mitgliedstaaten verbunden werden. Zu diesen Bereichen zählen etwa: Gesundheit, Tourismus, Mobilität, Industrie, Green Deal, Skills, Landwirtschaft, Energie, öffentliche Beschaffung, Finanz, Kulturerbe, Sprachen. Datenräume sollen zukünftig das Rückgrat der Datenökonomie darstellen und diese dabei unterstützen, neue, innovative Anwendungen zu schaffen.

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P71

Ein Beispiel hierfür ist der Europäische Raum für Gesundheitsdaten (EHDS), für den es eine eigene rechtliche EU-Verordnungsgrundlage geben wird. Der EHDS verfolgt unter anderem das Ziel, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in ihren Handlungs- und Kontrollkompetenzen zu stärken, indem er ihnen einen einfacheren Zugang zu ihren persönlichen Gesundheitsdaten auf nationaler und auf EU-Ebene gibt. Zusätzlich soll ein Binnenmarkt für elektronische Patientensysteme gefördert und in weiterer Folge auch ein Rahmen zur vertrauenswürdigen und effizienten Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation und politische Entscheidungen etabliert werden (Sekundärdatennutzung). All diese Regelungen werden unter der Wahrung hoher Datenschutzstandards und der Netzwerksicherheit umgesetzt. Für die Durchführung weiterer staatenübergreifender Projekte können Instrumente wie die Konsortien für eine europäische digitale Infrastruktur (EDIC), eine eigene rechtliche Struktur der EU, gegründet werden.

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